Worum geht's bei der Lastenrad Förderung Hessen?
Das Land Hessen stellt im Rahmen seines Klimaschutzplans verschiedene Förderungen für Umwelt und Naturschutz bereit.
Unter anderem wird dabei auf Lastenräder als Teil der Lösung gesetzt, um die hessischen Innenstädte vom Autoverkehr zu entlasten.
Deshalb vergibt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines neuen Lastenrads, Lastenanhängers oder Kinderanhängers (mit oder ohne Elektroantrieb).
Wie hoch ist der Zuschuss bei der Förderung?
Die Förderhöhen hängen vom Lastenrad-Typ ab:
- 1.000 € für Lastenräder mit Elektroantrieb (= unsere E-Cargo Bikes)
- 500 € für Lastenräder ohne Elektroantrieb
- 200 € für Lasten-/Kinderanhänger mit Elektroantrieb
- 100 € für Lasten-/Kinderanhänger ohne Elektroantrieb
Welche Kriterien gelten für die Förderung?
💡 Wichtig: Dein Antrag muss VOR dem Kaufdatum gestellt werden. Bereits bestellte E-Lastenräder können nicht rückwirkend gefördert werden.
Kriterien für das Bike
Förderungsfähig sind alle Lastenfahrräder. Das heißt Fahrräder, die diese 4 Kriterien erfüllen:
- Ein erweiterter / verlängerter Radabstand (erkennbar am höheren Abstand von Hinterrad zu Sattelrohr oder Vorderrad zu Lenker)
- Eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer)
- Die Transporteinheit muss unlösbar mit dem Rad verbunden sein (ein großer Korb auf dem Gepäckträger allein ist also noch kein Lastenrad)
- Das Bike verfügt über ein deutlich höheres Transportvolumen als normale Fahrräder. In diesem Sinne werden auch Räder gefördert, die zum Kindertransport geeignet sind.
Zudem ist Folgendes zu beachten:
- Die Förderung gilt nur für Neuräder. Gebrauchte Bikes sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung gilt für maximal 1 Fahrrad oder 1 Anhänger pro Haushalt.
- Der Zuschuss wird nur für privat gekaufte Bikes gewährt. Leasing-Bikes (über den Arbeitgeber oder privat), Miet-Räder oder finanzierte Bikes sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Das Lastenrad muss mindestens 5 Jahre (60 Monate) in Deinem Besitz bleiben, genannt "Zweckbindung" (Aber unter uns: Das kontrolliert niemand 🤫).
Die Top 3 unserer förderfähigen E-Lastenräder:
5 Schritte zur Lastenrad-Förderung
💡 Unser Tipp: Antrag erstmal einreichen
Für den Antrag zur Förderung brauchst Du lediglich ein schriftliches Angebot für ein E-Lastenrad. Das Modell, für das Du den Antrag stellst, kannst Du NACH Genehmigung der Förderung nochmal komplett ändern, ohne einen neuen Antrag einzureichen.
Wichtig ist also zunächst, dass Du den Förderantrag überhaupt erstmal stellst.
Ist Deine Förderung einmal genehmigt, kannst Du nochmal ganz in Ruhe (=innerhalb eines Jahres) zur Beratung zu uns kommen und wir finden gemeinsam Dein perfektes E-Lastenrad.
Wir erstellen Dir gerne ein schriftliches Angebot und schicken es Dir vorab per E-Mail. Mit diesem kannst Du die Förderung schon jetzt beantragen, bevor Du bei uns im Store warst.
Schritt für Schritt Anleitung — So holst Du Dir die Lastenrad Förderung:
- Angebot für ein Lasten E-Bike bei uns einholen
- Förderantrag online stellen
- Bewilligung erhalten
- Lasten E-Bike bei uns aussuchen und kaufen
- Kaufbeleg einreichen und 1.000 € erhalten
SCHRITT 1:
🧾 Angebot einholen
Lass Dich von uns vor Ort beraten, such Dir ein Bike aus und wir erstellen Dir ein förderfähiges Angebot.
Oder lass uns einfach Deine Angaben online zukommen und wir schicken Dir kostenlos ein Angebot per E-Mail.
Enthalten müssen sein: Dein Name, Adresse und die Gesamtkosten des E-Lastenrads. Das genaue Modell ist dabei erstmal nicht relevant - wir können das später noch ändern.
SCHRITT 2:
💻 Förder-Antrag stellen
Mit Deinem Angebot von uns kannst Du nun den Förderantrag stellen.
Dazu musst Du Dich zunächst auf dem Portal des Projektträgers (Forschungszentrum Jülich) registrieren:
Dort kannst Du nun den Förderantrag ausfüllen und zusammen mit dem Angebot von uns einreichen.
Nun heißt es abwarten und Daumen drücken.
Die Bearbeitungszeit beträgt offiziell ca. 6 Wochen. Wenn Du Glück hast, geht es aber auch schneller.
SCHRITT 3:
✅ Bewilligung erhalten
Wird Dein Förder-Antrag durch die Behörde gewährt, erhältst Du einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Damit ist der wichtigste Schritt geschafft!
Der Zuwendungsbescheid ist für 12 Monate gültig. Das heißt, Du kannst Dich nun ganz in Ruhe wieder an uns wenden, um den schönsten Teil der Reise anzutreten: Die Auswahl Deines Traum-Bikes.
SCHRITT 4:
🚲 Lasten E-Bike kaufen
In Deinem persönlichen Beratungstermin nehmen wir uns Zeit, Dein ideales E-Lastenrad zu finden und begleiten Dich auf eine Erlebnis-Probefahrt.
Hast Du Dich für ein Bike entschieden, aktualisieren wir Dein Angebot und Du kannst den Kauf abschließen (Bitte beachte, dass eine Finanzierung oder die Abwicklung über E-Bike Leasing dabei ausgeschlossen ist).
Individuelles E-Lastenrad kaufen
Du hast bei uns die Möglichkeit, Dein Bike ganz individuell zu konfigurieren. Dein Bike wird dann speziell nach Deinen Wünschen für Dich produziert und Du kannst es in 4-6 Wochen abholen.
Sofort verfügbares E-Lastenrad kaufen
Wenn Du keine Lust auf Lieferzeiten hast und sofort losfahren möchtest, sind unsere Sofort verfügbaren E-Cargo Bikes ideal für Dich. Wir haben alle Modelle immer fertig konfiguriert vor Ort.
SCHRITT 5:
📨 Kaufrechnung einreichen & 1.000 € erhalten
Mit dem Einreichen Deiner Kaufrechnung bei der Behörde initialisierst Du die Auszahlung der Förderung. Diese erfolgt - nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen - automatisch per Überweisung.
Und das war's! Nun kannst Du Dich auf einen autofreien Alltag mit Deinem geförderten neuen E-Lastenrad freuen.
Wir wünschen Dir schon mal gute Fahrt!
Bereit, in Deine autofreie Zukunft zu starten?
Wir möchten Dir den Weg dorthin so einfach wie möglich machen. Unser Angebot bringt Dich dabei hoffentlich weiter.
Bis bald zur Erlebnis-Probefahrt in Kelkheim!
Herzliche Grüße